Zu Leuchtmitteln zählen alle elektrischen Betriebsmittel (elektrische Verbraucher), welche zum Licht erzeugen (Lampen) dienen sowie Gegenstände, welche durch physikalische oder chemische Vorgänge Licht erzeugen und eine Lichtquelle bilden. Untergebracht sind sie meist in einer Leuchte, die gegebenfalls zum Betreiben des Leuchtmittels über weitere Betriebsmittel (Schalter, Dimmer, Vorschaltgerät, Starter, Zündgerät) sowie elektrische Anschlusseinrichtungen verfügt. Wichtige Daten des Leuchtmittels sind: Leistungsaufnahme, Lichtausbeute, -stärke und -strom, Betriebsspannung und -strom sowie Fassungs- bzw. Sockeltyp.
Zu den elektrischen Leuchtmitteln zählen:
Die meisten elektrischen Leuchtmittel brauchen eine abschließende Hülle (gasdicht). Bei Glüh- sowie Gasentladungslampen besteht diese aus Glas (Glasröhren oder -kolben). Die modernen Leuchtmittel wie Kondensator-Leuchtfolien und Leuchtdioden sind mit Kunststoff umhüllt. Die Herstellung des elektrischen Anschlusses erfolgt durch spezielle Fassungen, welche den Sockel oder die Anschlussstifte aufnehmen.
Leuchtmittel können grob unterschieden werden: Glüh-, Projektions-, Gasentladungs-, Niederdruckgasentladungs-, Energiespar-, Induktions-, Quecksilberdampf-Höchstdruck-, Natriumdampf-Hochdruck-, Leuchtstoff- und Allgebrauchslampen, Halogenglühlampen, Kaltkathoden- und Xenon-Bogenlampen, Leuchtdioden sowie andere.
Mittlerweile gibt es LED-Leuchtmittel, welche durch eine entsprechende Sockelung als direkter Ersatz für die Glühlampen verwendet werden können. Die erforderlichen Bauteile, welche zur Strombegrenzung erforderlich sind, enthalten sie im Sockel. Somit können diese direkt an gängigen Spannungen betrieben werden (12 und 24 V- Gleich- und Wechselspannung sowie 230 V Wechselspannung). Zu den Leuchtmitteln, welche trotz Glühlampensockel an 230 V nicht direkt betrieben werden können, gehören Hochdruck-Gasentladungslampen mit Edison-Schraubsockeln (E27 sowie E40). Leuchtmittel, welche im Betrieb höhere Kolbentemperaturen erreichen wie Halogenglüh-, Hochdruck- sowie Höchstdruck-Gasentladungslampen dürfen auch nicht im kalten Zustand mit bloßen Händen berührt werden. Aufgrund ihrer zum Teil sehr hohen Sockeltemperaturen dürfen sie nur in speziellen Fassungen betrieben werden.
Zu chemisch-physikalischen Leuchtmitteln zählen:
Leuchtfeuer jeglicher Art, Öl-, Petroleum- und Karbidlampen sowie Gaslicht. Diese beruhen alle auf einer chemischen Verbrennung.
Pyrotechnische Leuchtmittel, bei welchen der Lichteffekt durch die schnelle Verbrennung erzeugt wird wie Bengallichter, Feuerwerkseffekte und Leuchtraketen, Leuchtfarben, welche auf atomarer Ebene teilweise Licht zwischenspeichern und teils per Radioaktivität erzeugen sowie Kaltes Licht durch die chemische Anregung wie Leuchtstab oder Knicklicht.
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